Seit dem 1. August gilt eine neue Ausbildungsordnung für angehende Fotografen, die vier Schwerpunkte vorsieht:
- Porträtfotografie
- Produktfotografie
- Architekturfotografie
- Wissenschaftsfotografie.
Die Differenzierung ermöglicht es den Betrieben, die Ausbildung zum Fotografen besser an die betrieblichen Schwerpunkte anzupassen. In den ersten beiden Jahren sind die Ausbildungsinhalte für alle Auszubildenden gleich. Die Basis in den ersten Jahren der Ausbildung ist so breit angelegt, dass die Absolventen nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung, egal in welchem Schwerpunkt, in nahezu allen Bereichen der Fotografie arbeiten können.
Auszubildende müssen nun in der Prüfung nicht mehr zeigen, dass sie einen Film in der Dunkelkammer entwickeln können, sondern zum Beispiel den richtigen Umgang mit digitalen Bildbearbeitungsprogrammen beherrschen.
Die Ausbildungsordnung wurde außerdem um rechtliche Fragen der Fotografie ergänzt. Fotografen müssen sich schließlich auch mit dem Urheberrecht oder dem Recht am eigenen Bild auskennen. (dpa)
Website des Centralverbands Deutscher Berufsfotografen: www.cvfoto.de


